| Versicherung |
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Die Privathaftpflichtversicherung stellt den Versicherungsnehmer von Schadensersatzansprüchen frei (der Gesch&ädigte hat keinen Direktanspruch an den Versicherer). Der Versicherer leistet bei Schadensereignissen die den Tod, eine Verletzung oder eine sonstige Gesundheitssch&ädigung von Menschen (Personenschaden) zur Folge hat. Desweiteren leistet der Versicherer auch bei Schadensereignissen die die Besch&ädigung oder Vernichtung von Sachen (Sachschaden) zur Folge hat, sowie bei Vermögenssch&äden die nicht die Folge eines Personen- oder Sachschadens sind. Hierzu übernimmt Sie folgende Aufgaben:
Die Privathaftpflichtversicherung bietet üblicherweise weltweiten Versicherungsschutz, für Auslandsaufenthalte meist nur bis zu einem Jahr |
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